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Schon geimpft? – Schützen Sie sich und Ihre Lieben vor der Virusgrippe!

Liebe Patientinnen und Patienten, wussten Sie schon, dass das Grippevirus sich kontinuierlich verändert und durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen wird?

 Eine Impfung gegen Grippe bietet Ihnen den besten Schutz und Sie können andere schützen. Eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst ist deshalb ratsam.

Wer soll sich impfen lassen? 

Grundsätzlich kann sich beinahe jeder gegen Grippe impfen lassen. Besonders geraten zur Grippeimpfung wird für alle ab 60 Jahren, alle chronisch erkrankten Patienten (z.B. Stoffwechselerkrankung wie Diabetes, Herzkranke, Nierenkranke, Tumorpatienten, Patienten mit Autoimmunkrankheiten oder unter immunsuppressiver Therapie), Schwangere ab dem 4. Schwangerschaftsmonat und alle, die Risikogruppen gefährden können (z.B. medizinisches Personal in Praxen oder Krankenhäusern, Altenpflegerinnen, Personen, die viel Kontakte mit alten oder kranken Menschen haben) sowie Menschen in Berufen mit viel Publikumsverkehr.

Wann soll man impfen?

Die Impfung gegen Grippe sollte jedes Jahr im Herbst, ab Ende September, erfolgen, idealerweise bis spätestens Mitte Dezember. Nach ca. 10 bis 14 Tagen baut das Immunsystem den Impfschutz auf.

Wie sieht die echte Virusgrippe aus?

Umgangssprachlich wird häufig der Begriff Grippe auch für sogenannte grippale Infekte und Erkältungskrankheiten verwendet. Eine Erkältung hat mit der echten Grippe nichts zu tun und wird von mehr als 30 verschiedenen Erregern hervorgerufen. Gegen die verschiedenen Erkältungserreger hilft die Grippeimpfung nicht. Typisch für die echte Grippe ist das plötzlich einsetzende Krankheitsgefühl mit Fieber, Halsschmerzen, trockenem, quälenden Husten, Schnupfen, begleitet von Kopf-, Muskel-, Glieder- oder Rückenschmerzen.

Warum ist die Grippe gefährlich?

Schwere Komplikationen einer Grippe stellen eine Gefahr vor allem für Personen mit Grunderkrankungen, schwangere und ältere Menschen dar. Mögliche Komplikationen sind Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen, Hirnhautentzündungen und Herzmuskelentzündugen.

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FFP2 Maske bei Infekten

Seit 08.04. entfällt die Maskenpflicht nun auch in Arztpraxen. Um unsere Risikopatienten zu schützen bitten wir bei Infekten (Husten, Schnupfen, Halsweh, Durchfall, Erbrechen, Fieber) weiterhin um telefonische Voranmeldung.

Bitte erscheinen Sie bei Anzeichen eines Infekts auch weiterhin mit FFP2 Maske zum Termin!

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