Praxis anrufen: 0 94 28 / 90 20 19

Wann die 112 wählen, wann die 116 117?

Jemandem geht es gesundheitlich nicht gut? Dann muß man abschätzen, welche Notrufnummer man wählt!

Wer die 112 anruft, erreicht die integrierte Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst.

Hier ruft man an bei:

Unfällen, Bränden oder wenn sich ein Mensch in einer akuten, potentiell sogar lebensbedrohlichen Notlage befindet.

Hierzu gehören schwere Verletzungen bei Unfällen, “lebensbedrohliche akute Erkrankungen oder Vergiftungen, bei denen die Anwendung lebensrettender Maßnahmen im Vordergrund stehen”.

Lebensbedrohlich sind unter anderem folgende Zustände:

Atemstillstand oder Herz-Kreislaufstillstand, Bewußtlosigkeit, Schock, starke Blutungen, starke oder großflächige Verbrennungen

Wenn die Situation unklar ist, jedoch lebensbedrohlich sein könnte, darf die 112 natürlich auch angerufen werden.

Sowohl die 112 als auch die 116 117 sind rund um die Uhr erreichbar. Unter der 116 117 erreicht man den ärztlichen Bereitschaftsdienst, der angerufen werden kann, wenn die Hausarztpraxis geschlossen ist und ein dringender Krankheitsfall besteht, der nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten kann und nicht lebensbedrohlich ist. Die 116 117 verweist an die zuständige Bereitschaftsdienstpraxis oder schickt den Bereitschaftsarzt zum Hausbesuch, wenn ein Praxisbesuch aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Beispielsweise bei folgenden Krankheitssymptomen kann man sich an den Bereitschaftsdienst wenden:

grippale Infekte mit Fieber und Schmerzen oder bei schweren Erkältungssymptomen

Durchfall oder mehrfaches Erbrechen

Ohrenschmerzen

Migräne

Hexenschuss und schwere Rückenschmerzen

Das bedeutet  allerdings nicht, dass leicht Erkrankte leichtfertig den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen sollten. Die Website des ärztlichen Bereitschaftsdiensts verweist auf Folgendes:

“Wenn Patienten ihre Beschwerden, zum Beispiel eine leichte Erkältung, einordnen können und Hausmittel oder Medikamente vorerst helfen, sollten sie besser am nächsten Werktag zu ihrem Hausarzt gehen. Der Bereitschaftsdienst ist vor allem für Patienten gedacht, die akute ärztliche Hilfe brauchen.”

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FFP2 Maske bei Infekten

Seit 08.04. entfällt die Maskenpflicht nun auch in Arztpraxen. Um unsere Risikopatienten zu schützen bitten wir bei Infekten (Husten, Schnupfen, Halsweh, Durchfall, Erbrechen, Fieber) weiterhin um telefonische Voranmeldung.

Bitte erscheinen Sie bei Anzeichen eines Infekts auch weiterhin mit FFP2 Maske zum Termin!

Unsere Praxis ist
aktuell geschlossen.

25.03. bis 05.04.2024

Rezeptbestellungen werden während dieser Zeit nicht bearbeitet.

Unsere Vertretung:

Drs. Zollner & Schlögl Steinach

Tel: 0 94 28 / 94 97 50

Drs. Schreiber & Bauer Parkstetten

Tel: 0 94 21 / 84 55 0

(nur 02.04. – 05.04.)

Gemeinschaftspraxis Kirchroth

Tel: 0 94 21 / 84 55 0

(nur 02.04. – 05.04.)

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